Wofür steht der 1. Österreichische Väternotruf?

Verbesserung der Gesetze und Gerichtspraxis ausschließlich und nur zum Wohle des Kindes.

Bei Trennungen leiden die Kinder am meisten. Die eigenen Interessen werden oft vor die des Kindes gestellt, wodurch nichts anderes als Missbrauch am Kind betrieben wird.


Wir fordern...

  • Sanktionen bei mutwilliger Verletzung des Besuchsrechtes: Damit soll ein zugesprochenes Besuchsrecht effektiv durchgesetzt werden.
  • Gemeinsame Obsorge: Das Gericht soll diese auch anordnen können, sofern beide Elternteile gleich gut geeignet sind.
  • Rechnungslegung: Der Unterhalt soll ausschließlich den Kindern zugutekommen. Deshalb Rechnungslegungspflicht des Obsorgeberchtigten!
  • Kontakt: Ein Mindestmaß bis zur endgültigen Entscheidung sollte garantiert und im Gesetz festgeschrieben werden.
  • Straffung: Nach maximal sechs Monaten muss eine Entscheidung fallen.
  • Laienrichter: In komplizierten Fällen sollte nicht ein Richter alleine entscheiden, sondern fachlich fundierte Laienreichte beigezogen werden.
  • Schulung: Bei den Familienrichtern soll verpflichtend eine gute psychologische Ausbildung vorgesehen sein.
  • Kostenersatzpflicht bei unbegründeter und mutwilliger Prozessführung!
  • Zentralisierung des Familienrechtes durch Errichtung eines Familiengerichtshofes.