ENDLICH ERREICHTE WIENER SPITZENANWÄLTIN, dass eine Doppelresidenz sowohl vereinbart als auch vom Gericht angeordnet werden kann!
Nach langen Sträuben der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung, hat Britta Schönhart endlich erreicht, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit der Doppelresidenz ausgesprochen hat. Es muss dem Kindeswohl entsprechen und aus rein formalen Gründen ein Hauptwohnsitz festgelegt werden.
Damit hat der Verfassungsgerichtshof eine elegante Lösung gefunden: Zwar hat er das Gesetz nicht aufgehoben, da eine Reparaturfrist abermals zu weiteren Verzögerungen geführt hätte, sondern hat gleich eine bindende Rechtsprechung und Interpretation der angefochtenen Gesetzesstelle ausgesprochen. An das müssen sich die Gerichte nun ab sofort halten!
SCHÖNHART sagt dazu: „ Es ist ein Errungenschaft für das Österreichische Familienrecht. Viele Eltern wollen nach der Trennung eine Doppelresidenz installieren, scheiterten aber am Gesetz und der Rechtsprechung. Nun kann diese vereinbart und sogar vor Gericht beantragt werden. Die Doppelresidenz ist ein besonders attraktives Modell wenn die Voraussetzungen passen, also wenn die Eltern in räumlicher Nähe zueinander wohnen und die Möglichkeit haben in gleicher Weise das Kind im Alltag zu versorgen. IN Skandinavien ist es bereits das beliebteste Betreuungsmodell nach einer Trennung und belegen viele Studien, dass dies für die Kinder die optimale Betreuungsform darstellt. Im Unterhaltsrecht gibt es bereits höchstgerichtliche Rechtsprechung, wonach bei einer Doppelresidenz kein Elternteil Unterhalt zahlen muss, wenn das Einkommen annähernd gleich hoch ist. Ich erwarte eine Deeskalation in vielen Fällen, in denen Eltern gleich gut geeignet sind und nur darum gestritten wurde, weil der hauptsächlich betreuende Elternteil festgelegt werden musste.“
Mit dieser Rechtsprechung wird vielen Familien in Österreich geholfen werden und ist es ein weitere Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Eltern nach der Trennung.