Wie kann es ein, dass der Bub nicht in die Schule gehen „durfte“ obwohl er das ausdrücklich wollte? Damit wird doch gegen die gesetzliche Schulpflicht verstoßen.
Hat das Frauenhaus den Buben zum „Schulschwanzen“ angehalten ???
Die Krisenzeit für den Jungen, von der Frau BREM spricht, hat das Frauenhaus ja selbst herbeigeführt, indem sie den Buben gegen seinen Willen vom Vater abgeschottet haben.
Das nun als Ausrede zu verwenden, weshalb der Bub nicht in die Schule geschickt wurde, ist mehr als kühn!
Dieser Rechtfertigung von Frau BREM fehlt wohl jegliche LOGIK!